STARNBERGER SEE
Geschichte:
Der Starnberger See entstand vor rund 20 000 Jahren während der letzten Eiszeit. Der am Nordende des Sees herausfließende Fluss Würm gab ihm seinen ursprünglichen Namen Würmsee. Erst in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde der Name Starnberger See amtlich festgehalten, der vermutlich entstand, als mit dem Bau der Bahnlinie München-Starnberg die Zahl der Tagesausflügler, die von nun an die zahlreichen Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten einfacher erreichen konnten, anstieg.
Die Länge des Starnberger See beträgt 20,2 km, seine Breite 4,7 km und seine Tiefe 127 m. Dadurch hat der Starnberger See ein Volumen von knapp 3 Mrd. Kubikmeter und eine Oberfläche von 56,4 km². Um den See führt ein 46 km langer Seerundweg, auf dem sich im Sommer und Herbst viele Radler tummeln. Auf Höhe von Feldafing gibt es mit der Roseninsel eine kleine Insel, auf die man vom Ufer aus übersetzen kann.
Im Winter kühlt der See aufgrund seiner Größe und Tiefe nur sehr langsam ab, ebenso dauert es im Sommer einige Zeit, bis er Badetemperaturen bekommt. Dadurch, und aufgrund der Tatsache, dass es keinen nennenswerten alpinen Zufluss gibt, durchmischt sich das Wasser nur einmal jährlich im Frühjahr. Das meiste zufließende Wasser erhält der Starnberger See über die Ostersee-Ach und den Singerbach im Süden sowie über den Georgenbach und den Lüßbach im Norden. Von Westen kommt der Rötzlbach, der Starzenbach, der Martelsgraben und der Seeseitenbach. Außerdem von Osten der Grenzgraben, Eichgraben und Straßgraben. Zusätzlich gibt es einige wenige unterirdische Quellen.
Tauchen:
Auszug aus der Allgemeinverfügung:
Das Sporttauchen mit Atemgerät ist im Starnberger See unter folgenden Auflagen und Bedingungen erlaubt:
Das Tauchen im Bereich des Hafens der Staatlichen Seenschiffahrt, der Schiffahrtslinien, Landungsstege, Bojenfelder und des Wasserskigebietes ist verboten. Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Das Tauchen ist ebenfalls an privaten Steganlagen sowie Boots- und Badehütten untersagt.
Im Bereich von Laichschonstätten von Fischen (z. B. an Bacheinläufen), im Bereich von der Fischerei dienenden Geräten (z. B. Netze und Reusen sowie deren Anker und Markierungen), im Bereich von Fischunterständen (sog. Beizen) sowie im Umkreis von 100 m von Netzgehegen zur Jungfischzucht ist das Tauchen verboten.
Werden bei einem Tauchgang der Fischerei dienende Geräte aufgefunden, dürfen diese nicht berührt werden. Im Bereich der in der Karte dargestellten Schutzzonen ist das Tauchen ganzjährig verboten.
Für die Schutzzone im Bereich Landkreisgrenze Starnberg/ Bad Tölz-Wolfratshausen und der Ortstafel Ammerland gilt für die Zeit vom 1. November bis 15. März ein befristetes Tauchverbot zum Schutz der Brutplätze der Seesaiblinge.
Im Bereich der in der Karte dargestellten Schonzonen 1,2,3 (Winterrast für Wasservögel) sind Tauchgänge in der Zeit vom 1. September bis 31. März nur direkt vom Ufer aus gestattet.
Das Tauchen ist so durchzuführen, dass niemand belästigt wird. Auf Badende ist Rücksicht zu nehmen. Das Auftauchen hat in gebührendem Abstand zu erfolgen. Fische dürfen nicht gezielt gestört werden (etwa zum Fotografieren), ihre Störung im Winterlager ist zu vermeiden. Das Tauchen ist bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.
Die Tauchgänge sind so durchzuführen, dass jegliche Gewässerverunreinigung ausgeschlossen werden kann. Die Ufer sowie die Ufervegetation dürfen nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden.
Die Beschädigung oder Entnahme von submerser Vegetation oder von Schwimmblattpflanzen ist nicht zulässig. Nach Beendigung des Tauchganges dürfen keine Ausrüstungsgegenstände oder sonstige Stoffe im See oder an den Ufern verbleiben.
Das Auffüllen von Atemluftflaschen im Freien ist verboten.
Grabungen und Erdbewegungen aller Art dürfen nicht durchgeführt werden.
Der Fund von Bodendenkmälern (z. B. Einbäume, Reste vorgeschichtlicher ”Pfahlbausiedlungen", Geräte aus Stein, Knochen, Holz, Ton und Metall, Münzen, Gefäße, Werkzeuge oder dergleichen) ist unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind unverändert zu belassen, bis das Landesamt für Denkmalpflege eine Bergung der Gegenstände gestattet.
Die nach der Freigabe durch das Landesamt für Denkmalpflege geborgenen Gegenstände sind diesem unverzüglich zur Aufbewahrung zu übergeben,
Der Erlaubnisinhaber ist verpflichtet, dem Freistaat Bayern auf dessen Verlangen das Alleineigentum an den gefundenen bzw. geborgenen Gegenständen unentgeltlich zu überlassen oder zu verschaffen.
Der Sommertauchplatz / Wasserwacht **** (+47° 55' 50.64", +11° 19' 58.21")
Tauchverbot vom 1. November bis 15. März
Hier gibt es eigentlich nur eine lohnende Tauchrichtung. Vom Einstieg Richtung Süden. Langsam auf ca. 20m gehen und dabei immer Richtung Süden tauchen. Nach wenigen Minuten erreicht man die Steilwand, die sich in die eine Richtung langsam der Oberfläche nähert und nach rechts weg in die Tiefe verschwindet. Wenn man der Kante der Wand in Richtung Tiefe folgt, dann trifft man bei fast genau 40m auf das sog. Kreuz. Ein mit allem möglichen und unmöglichen behangener Baum. Von hier kann man schön den Rückweg entlang der Steilwand antreten und dabei den Trüschen in ihren Löchern zuschauen... Beim Austauchen in der Wand sollte man nicht höher als 15m tauchen, da man sonst die Dekobank verpasst. Taucht man der Kante der Wand Richtung Süden weiter, kommt man auf ca. 9m und übersieht die Bank beim Rückweg eventuell.
Taucht man beim Erreichen der Wand die Kante nach links anstelle nach rechts weg, kann man einen flachen Tauchgang im oberen Bereich der Steilwand genießen und direkt zur Dekobank tauchen
Um den Ausstieg zu finden, wurden zwei Reihen mit Steinen bis auf ca. 6m Tiefe gelegt. Die erste Reihe definiert den Ausstieg direkt hinter dem Wasserwachthäuschen. Die zweite Reihe kommt etwa 50m weiter nördlich.
Alternativer Einstieg. Wer nicht am Anfang 5 Minuten über Sand tauchen möchte, der schwimmt zur Boje und taucht dort ab und ist fast direkt an der Steilwand
Der Wintertauchplatz / Liegewiese **** (+47° 56' 5.83", +11° 20' 4.59")
Tauchverbot vom 01.05. bis 30.09
Die Einstieg in den See ist in den Wintermonaten an der Liegewiese erlaubt. Die Liegewiese ist direkt an der Einmündung Seeburgstr. Assenburgerstraße.
Wenn man Vom Einstieg auf zwanzig Meter Tiefe taucht und sich dann rechts hält, kommt man nach ca. 2-5 Minuten auf das Krankenbett. Nachdem man sich das Bett und die Umgebung angeschaut hat, kann man südwärts tauchen und trifft dann je nach Tiefe, mehr oder weniger bald auf die Steilwand.
Wenn man vom Einstieg gleich Richtung Süden taucht, kann man schon nach wenigen Minuten auf ca. 10m Tiefe auf die Steilwand treffen